Am vergangenen 29. November haben wir über die Konzernverantwortungsinitiative abgestimmt und dank der Sperrminorität der rückständigen Kleinkantone knapp verloren. Zwei Tage zuvor hätte in Novara ein Prozess gegen den Schweizer Industriellen Stephan Schmidheiny stattfinden sollen; wegen Covid-19 wurde dieser aber auf kommenden Juni verschoben. Der italienische Asbestzement-Hersteller Eternit SpA war 1986 Pleite gegangen; seither wurde Schmidheiny, damals Verwaltungsratspräsident, wiederholt für die Krankheits- und Todesfälle von Angestellten im Zusammenhang mit Asbest zur Verantwortung gezogen – obwohl er selbst bereits 1978 den Ausstieg aus der Asbestverarbeitung eingeleitet hatte.
Es geht mir hier nicht um die Person Schmidheiny, ich will ihn weder gut- noch schlechtreden. Schmidheiny wird als verantwortliche Führungsperson belangt. Nicht belangt werden aber all jene (darunter natürlich auch die Familie Schmidheiny), die seit der Gründung 1901 mit Beteiligungen an Eternit Dividenden und Kursgewinne erzielt hatten. Ganz egal ob böswillig oder nicht: Spekulanten verdienen sich in (über längere Zeiträume gesehen) stetig wachsenden Märkten risikoarm eine goldene Nase – allfällige Folgen ihrer Investments aber tragen sie höchstens, wenn sie nicht rechtzeitig ausgestiegen sind. Beispiele gibt es viele: Nach der UBS-Pleite 2008 wurde die Öffentliche Hand zur Kasse gebeten – das Einziehen vergangener Erträge aus UBS-Beteiligungen jedoch war kein Thema. 40 Jahre lang haben die Stromkonzerne mit Kernkraftwerken schöne Gewinne erzielt – und jetzt, wo sich herausstellt, dass das Geschäftsmodell falsch, der Strom zu billig war und weder die Rückbaukosten gedeckt sind noch die Entsorgung des Abfalls gelöst ist, jetzt muss auch hier die Öffentliche Hand einspringen; die gemachten Gewinne dagegen bleiben unangetastet. (Dass hier ein Teil der Aktionäre selbst zur Öffentlichen Hand gehört, ändert nichts am Prinzip.)
Ich würde meinen: Wenn eine Firma Schäden oder Kosten verursacht, die sie nicht aus eigener Kraft stemmen kann, müssten die Geschädigten auf vergangene Erträge aus Beteiligungen an dieser Firma und ihren Vorgängerfirmen Regress nehmen können. Und zwar gleichermassen bei langjährigen Besitzern und rein spekulativen Anlegern. Auch die Daytraderin, die eine Beteiligung vielleicht nur während Sekunden besass, soll den erzielten Gewinn beisteuern, umso mehr der Leerverkäufer, der die Firma möglicherweise mutwillig in den Ruin geritten hat.
Zurzeit verändert sich die Wirtschaft unter dem Diktat des Coronavirus, es ist zu befürchten, dass uns eine Konkurswelle bevorsteht. Arbeitslosigkeit und Steuerausfälle werden die Öffentliche Hand zusätzlich belasten, obwohl sie die Wirtschaft bereits jetzt mit Milliarden unterstützt. Die einzige Branche, die nichts zur Krise beitragen wird, ist der Anlagemarkt: Dass die Härtefallgelder zu einem wesentlichen Teil in die Taschen der Immobilienkonzerne fliessen, hat sich bereits herumgesprochen, und dass die Finanzmärkte aus jeder Krise Profit zu ziehen verstehen, ist kalter Kaffee. Das alte Schlagwort von den privatisierten Gewinnen und sozialisierten Kosten ist leider so aktuell wie eh und je.
Es wird Zeit, darüber nachzudenken, wie die AnlegerInnen an den Kosten der Wirtschaft beteiligt werden können. Beispielsweise mit einer Aktionärsverantwortungsinitiative.
Dieser Text erschien am 30. April 2021 im P.S., www.pszeitung.ch.