Bei meiner Arbeit als Layouter in einem juristischen Buch- und Zeitschriftenverlag begegnen mir immer wieder Rechtsgrundsätze, die meist lateinisch geschrieben werden und aus dem Römischen Recht stammen – also bereits zwei Jahrtausende überdauert haben. Der wohl bekannteste lautet «in dubio pro reo», also «im Zweifel für den Angeklagten»; er ist in der Wahrnehmung des Strafrechts allgegenwärtig,
Schlagwort: Recht
Freiheit und Regulierung
An einem Kolloquium der Juristischen Fakultät der Universität Zürich zum Thema Strassenverkehrsrecht hörte ich kürzlich einige interessante Vorträge. Quasi der rote Faden des Abends war der Begriff der Freiheit. In seiner Einführung wies Thomas Gächter, der Dekan der Fakultät, auf die zunehmende «Regulierungsdichte» hin, auf den Umstand also, dass immer mehr Lebensbereiche durch Gesetze
